Rolle und Tätigkeit der Ombudsperson der Siemens Energy AG („Siemens Energy“)

Siemens Energy hat Frau Dr. von Coelln als externe Ombudsperson mandatiert, um einen geschützten Kommunikationsweg zur Verfügung zu stellen. An diese neutrale Stelle können sich Mitarbeiter und Dritte jederzeit vertrauensvoll – offen oder anonym – wenden, wenn sie unkorrekte Geschäftspraktiken beziehungsweise Verstöße gegen die geltenden Business Conduct Guidelines im Unternehmen beobachten. Dem Hinweisgeber entstehen durch die Inanspruchnahme der Ombudsperson keine Kosten. Die Ombudsperson ist nicht als Anwalt des Hinweisgebers tätig.

Die Ombudsperson bestätigt dem Hinweisgeber, soweit dies möglich ist, den Erhalt des Hinweises und prüft diesen auf Plausibilität. Falls sich nach der Plausibilitätsprüfung ein Verdacht auf Verletzungen der Strafgesetze oder der Business Conduct Guidelines ergib, leitet sie den Hinweis anschließend an das Compliance Office von Siemens Energy weiter.

Das Compliance Office veranlasst die Untersuchung des von der Ombudsperson übermittelten Sachverhalts durch geeignete Stellen im Unternehmen oder durch Fachkräfte außerhalb des Unternehmens. Im Rahmen der Ermittlungen ist der Hinweisgeber stets nur in anonymisierter Form zu führen. Die Ombudsperson wird vom Compliance Office über den Verlauf und die Ergebnisse der Untersuchung unterrichtet. Die rechtliche Bewertung des untersuchten Sachverhalts und die Festlegung geeigneter Maßnahmen zur Beseitigung und Verhinderung unkorrekter Geschäftspraktiken erfolgen gemeinsam durch die Ombudsperson und das Compliance Office.

Die Ombudsperson steht dem Hinweisgeber für die Entgegennahme weiterer Informationen zur Verfügung und richtet erforderlichenfalls ergänzende Fragen an ihn, die sich aus den internen Untersuchungen ergeben. Sie berücksichtigt hierbei auch die Belange der betroffenen Mitarbeiter und die Regelungen des Datenschutzes.

Die Ombudsperson kann im Einvernehmen mit dem Compliance Office Ermittlungsbehörden einschalten.

Soweit die Untersuchung ergeben hat, dass dem Unternehmen ein Schaden entstanden ist, leitet das Compliance Office die für die Durchsetzung des Anspruchs notwendigen Schritte ein. Die Ombudsperson achtet darauf, dass hierbei die Anonymität des Hinweisgebers gewahrt bleibt.

Das von Siemens Energy aufgestellte Verbot jeder Art von Vergeltungsmaßnahmen gegen Beschwerdeführer und Hinweisgeber gilt ebenfalls bezüglich der Mitarbeiter, die sich an die Ombudsperson wenden.

Sie erreichen Frau Dr. von Coelln in ihrer Funktion als Ombudsperson von Siemens Energy auf folgenden Wegen:

Tel.:       +49 211 44 03 57 76
Fax:       +49 211 44 03 57 77
E-Mail: SiemensEnergy-Ombudsperson@hvc-strafrecht.de

Eine verschlüsselte Kommunikation per E-Mail ist erst nach Austausch des Verschlüsselungszertifikats zwischen beiden E-Mail-Adressen möglich. Wenn Sie Ihre Meldung daher verschlüsselt per E-Mail einreichen möchten, müssten Sie Frau Dr. von Coelln zunächst eine kurze E-Mail schicken, auf die sie zum Zweck des Austausch des Verschlüsselungszertifikats antworten kann. Sobald Sie die Antwort erhalten haben, können Sie Ihre Meldung verschlüsselt versenden.  

Die Kontaktaufnahme ist vom Erstkontakt bis zum Abschluss der Bearbeitung Ihres Hinweises für Sie kostenlos!