Zentrale Hinweisstelle des Deutschen Olympischen Sportbundes

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat die Kanzlei HEUKING ∙ VON COELLN Rechtsanwälte PartG mbB mit der Wahrnehmung der Aufgaben einer Zentralen Hinweisstelle beauftragt. Die Partner der Kanzlei, Frau Dr. von Coelln und Herr Heuking, sind insoweit für den DOSB sowie für alle Mitgliedsorganisationen des DOSB tätig, die sich dem Meldesystem angeschlossen haben.

An diese neutrale und durch die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht besonders geschützte Zentrale Hinweisstelle können sich Mitarbeiter*, Mitglieder, Athleten sowie Dritte offen oder anonym an die beiden Anwälte wenden, wenn sie einen potenziellen Verstoß gegen geltende Gesetze, Compliance- bzw. Integritätsregeln im DOSB oder seinen Mitgliedsorganisationen beobachten.

Der hinweisgebenden Person entstehen durch die Korrespondenz mit der Ombudsperson keine Kosten – vom Erstkontakt bis zum Abschluss der Bearbeitung des Hinweises. Sie erhält innerhalb einer Woche eine Bestätigung über den Eingang ihres Hinweises. Die Ombudsperson prüft diesen sodann auf Plausibilität und leitet ihn, falls sich ein hinreichender Verdacht auf einen Verstoß ergibt und soweit von der hinweisgebenden Person gewünscht, an den zuständigen Good Governance Beauftragten oder die Ethik-Kommission des von dem Hinweis betroffenen Verbandes zur Untersuchung weiter. Auf Wunsch wird dabei gegenüber dem Verband die Anonymität der hinweisgebenden Person gewahrt; eine Ausforschung ihrer Identität findet nicht statt. Der jeweilige Verband hat keinen Anspruch gegen die Zentrale Hinweisstelle auf Herausgabe von Unterlagen, die diese von der hinweisgebenden Person bekommt oder die sie selbst im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Hinweises erstellt. Der Good Governance Beauftragte oder die Ethik-Kommission ermittelt den Vorgang, ggf. mit Unterstützung der Zentralen Hinweisstelle, und informiert diese über den Fortgang und das Ergebnis der Untersuchung. Die hinweisgebende Person wird ebenfalls, soweit dies rechtlich zulässig ist, grundsätzlich innerhalb von 3 Monaten nach Bestätigung des Eingangs der Meldung über den Ausgang der Untersuchung unterrichtet. Falls der betroffene Verband weder über einen Good Governance Beauftragten noch über eine Ethik-Kommission verfügt, beruft die Zentrale Hinweisstelle eine ad-hoc Ethik-Kommission ein, die den gemeldeten Sachverhalt untersuchen wird. Details zum Verfahren sind den Seiten des DOSB zu entnehmen.

Die Zentrale Hinweisstelle steht der hinweisgebenden Person für die Entgegennahme weiterer Informationen zur Verfügung und richtet erforderlichenfalls ergänzende Fragen an sie, die sich aus den internen Untersuchungen ergeben. Sie berücksichtigt hierbei auch die Belange der betroffenen Mitarbeiter und die Regelungen des Datenschutzes.

Mit der Kontaktaufnahme zur Zentralen Hinweisstelle erklärt sich die hinweisgebende Person mit den hier ersichtlichen Datenschutzbedingungen einverstanden.

Soweit die hinweisgebende Person selbst rechtmäßig gehandelt hat, wird der betroffene Verband nicht gegen sie vorgehen oder sie aufgrund ihres Hinweises benachteiligen. Vergeltungsmaßnahmen gegen die in gutem Glauben agierende hinweisgebende Person werden von dem betroffenen Verband nicht toleriert.

Sie erreichen Frau Dr. von Coelln und Herrn Heuking in deren Funktion als Zentrale Hinweisstelle des DOSB und seiner Mitgliedsorganisationen wie folgt:

Telefon:  +49 211 44 03 57 71

Fax:        +49 211 44 03 57 77

Zentrale-Hinweisstelle@hvc-strafrecht.de

Bitte beachten Sie, dass eine verschlüsselte Korrespondenz per E-Mail erst nach Austausch des Zertifikatschlüssels möglich ist. Sollten Sie eine verschlüsselte Korrespondenz wünschen, müssten Sie von einer E-Mail-Adresse, die über ein Verschlüsselungszertifikat verfügt, der Zentralen Hinweisstelle eine signierte, aber nicht verschlüsselte E-Mail mit dem Betreff „Schlüsselaustausch“ schicken. Die Zentrale Hinweisstelle antwortet auf diese E-Mail und Sie können die Folgemail verschlüsselt an die Zentrale Hinweisstelle senden.

Falls Sie Ihren Hinweis über einen digitalen geschützten Meldekanal an die Zentrale Hinweisstelle versenden möchten, benutzen Sie dafür bitte den folgenden Link und folgen Sie den dargestellten Verfahrensschritten:

https://dosb.e-report.me/

Über diesen Link können Sie auch Fragen an die Ombudsperson richten, bevor Sie eine Meldung abgeben.

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* Soweit im Folgenden nicht gesondert hervorgehoben, sind aus Gründen der besseren Lesbarkeit vom generischen Maskulinum im Folgenden Personen jeglichen Geschlechts umfasst.