Ombudspersonen / Zentrale Hinweisstelle

Ombudspersonen bzw. Vertrauensanwälte sind aus den Compliance-Management-Systemen vieler Unternehmen heutzutage nicht mehr wegzudenken. Einige Unternehmen und Behörden bieten über das Internet oder das unternehmenseigene Intranet anonyme Hinweisgeberportale an. Im Unterschied zu vielen anonymisierten Meldesystemen kann eine Ombudsperson persönlich und außerhalb des Unternehmens mit der hinweisgebenden Person kommunizieren. Dies hat den Vorteil, dass die hinweisgebende Person nicht darauf beschränkt ist, nur einseitig Informationen zu bestimmten Sachverhalten zu melden. Vielmehr kann sie in den Dialog mit einer rechtskundigen Person treten, Antworten auf eigene Fragen bzw. Handlungsempfehlungen erhalten und so rechtliche Unsicherheiten und individuelle Ängste abbauen. Mit der Ombudsperson gemeinsam und vollkommen geschützt kann die Grundlage für eine verantwortungsbewusste Meldung geschaffen werden. Für das Unternehmen wiederum ist dieser Hinweisgeberkanal vorteilhaft, weil durch Rückfragen der Ombudsperson der Sachverhalt gemeinsam mit der hinweisgebenden Person oftmals besser aufgeklärt bzw. der Vorwurf konkretisiert und verifiziert werden kann.
Christian Heuking ist bei verschiedenen Unternehmen des Privatrechts und der öffentlichen Hand, Dr. Sibylle von Coelln bei privatrechtlichen Unternehmen als Ombudsperson tätig.

Die Kontaktaufnahme zu uns ist – je nach Vorgabe des mandatierenden Unternehmens – über spezielle Telefonnummern und E-Mail-Adressen möglich. Eine kurze Reaktionszeit im Anschluss an eine Meldung ist für uns ebenso selbstverständlich wie der Schutz der Daten der hinweisgebenden Person. Dieser bleibt auf Wunsch gegenüber dem Unternehmen sowie gegenüber Dritten anonym, soweit wir dies nach aktueller Gesetzeslage und Rechtsprechung gewährleisten können. Falls es vom Auftraggeber gewollt ist, werden die von Hinweisgebern gemeldeten Informationen von uns juristisch ausgewertet, fachkundig zur weiteren Verwendung im Unternehmen aufbereitet und an dieses – hinsichtlich des Hinweisgebers ggf. anonymisiert – übermittelt.

Durch die Kontaktaufnahme zu uns erklärt sich die hinweisgebende Person mit den hier ersichtlichen Datenschutzbedingungen einverstanden.

Damit die potentiellen hinweisgebenden Personen wissen, wie mit ihren Meldungen zwischen der Ombudsperson einerseits und dem Unternehmen andererseits umgegangen wird, bilden wir auf Bitten des Unternehmens die wesentlichen Inhalte der Vereinbarung auf unserer Homepage ab. Sie werden durch einen Klick auf den Namen des jeweiligen Unternehmens sichtbar.

Aktuell sind wir u.a. bei den folgenden Unternehmen bzw. Organisationen als Ombudsperson bzw. in der Funktion einer Zentralen Hinweisstelle tätig:

Agentur für Haushaltshilfe GmbH (AfH)

 


aik Immobilien-Investmentgesellschaft mbH

 


BMW Group AG

 


Deutscher Olympischer Sportbund

 

Henkel AG & Co. KGaA

 

KANZAN Spezialpapiere GmbH

 


Siemens AG

 


Siemens energy AG

 


Siemens Healthineers AG

 

Stadtwerke Lindau (B) GmbH & Co. KG

 

Stadtwerke Wolfenbüttel GmbH